Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • 1 Träger der Ausbildung und Geltungsbereich

Mit der Anmeldung zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungsangeboten bei der staatlich anerkannten Berufsfachschule Rescue-Kompass GmbH erkennt der Teilnehmer oder der Kostenträger die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die aktuelle Datenschutzerklärung als Vertragsbestandteil an. Die Rescue-Kompass GmbH als Ausbildungsträger hat Ihren Hauptsitz in Castrop-Rauxel und  ist wie folgt erreichbar:

Rescue-Kompass Rettungsdienstschule, Europaplatz 14, 44579 Castrop-Rauxel

Telefon: 02305 – 3099115
E-Mail: rettungsdienstschule@rescue-kompass.de
Web: www.rk-rettungsdienstschule.de

Vertreten wird die Rescue-Kompass GmbH durch die Geschäftsführerin Ilona Sahage.

  • 2 Anmeldung und Zugangsvoraussetzungen

Eine Anmeldung zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungsangeboten bei der staatlich anerkannten Berufsfachschule Rescue-Kompass GmbH ist vom Teilnehmer schriftlich vorzunehmen und stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag dar. Der Teilnehmer ist dabei selbst verantwortlich dafür, dass die Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Lehrgang bis zum Lehrgangsbeginn erfüllt werden bzw., dass erforderliche noch fehlende  Unterlagen innerhalb einer vereinbarten Frist nachgereicht werden. Bei Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer sind dies die gesetzlichen Zulassungskriterien im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer NRW (RettAPO NRW). Seitens Rescue-Kompass GmbH erfolgt keine Erstattung der Lehrgangsgebühren, sollte sich herausstellen, dass etwaige Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Lehrgang bzw. für die Ausstellung des Teilnehmerzertifikats nicht gegeben sind. Ebenso behält sich die Rescue-Kompass GmbH vor, in einem solchen Fall, den Vertrag nach Punkt 3 dieser AGB zu kündigen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die aktuelle Datenschutzerklärung erkennt der Teilnehmer als Vertragsbestandteil an. Die Rescue-Kompass GmbH ist berechtigt eine Anmeldung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Der Teilnehmer wird über diese Ablehnung durch Rescue-Kompass GmbH schriftlich informiert. Anmeldungen zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungsangeboten bei der staatlich anerkannten Berufsfachschule Rescue-Kompass GmbH werden dem Teilnehmer schriftlich bestätigt.

  • 3 Widerrufsrecht

Der Teilnehmer hat das Recht ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen seine Anmeldung zu widerrufen. Die Frist beginnt mit der Unterzeichnung der Anmeldung. Der Widerruf muss Rescue-Kompass GmbH, Europaplatz 14, 44579 Castrop-Rauxel, Telefon: 02305 – 3099115, E-Mail: rettungsdienstschule@rescue-kompass.de mittels eindeutiger Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über den Entschluss des Teilnehmers  diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Herfür kann, ist jedoch nicht vorgeschrieben,  das Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung seines Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Teilnehmer den Vertrag widerruft, wird Rescue-Kompass GmbH dem Teilnehmer alle Zahlungen, die sie von Ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Teilnehmer eine andere Art der Lieferung als die von Rescue-Kompass GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Rescue-Kompass GmbH eingegangen ist. Das Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, wird Rescue-Kompass GmbH auch für Rückzahlung verwenden.  Ausnahme: Mit dem Teilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Entgelte hierfür werden seitens der Rescue-Kompass GmbH nicht berechnet.

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Hat der Teilnehmer von Rescue-Kompass verlangt, dass seine Kursteilnahme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Teilnehmer einen angemessenen Betrag an Rescue-Kompass zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen  durch Rescue-Kompass GmbH im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vereinbarten Lehrgangs-Dienstleistungen. Maßgeblich für die Höhe des Betrages ist der Tag des Eingangs des Widerrufs bei der Rescue-Kompass GmbH.

  • 4 Rücktritt/Stornierung/Kündigung

Bis zum Beginn des jeweiligen gebuchten Lehrgangs wird dem Teilnehmer, das Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt, ein ordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Der Teilnehmer muss die ordentliche Kündigung der Rescue-Kompass GmbH  gegenüber schriftlich erklären. Maßgeblich für das Wirksamwerden der ordentlichen Kündigung ist der Zugang bei der Rescue-Kompass GmbH. Die Rescue-Kompass GmbH berechnet bei wirksam erklärter ordentlicher Kündigung des Teilnehmers, eine Aufwandsentschädigung nach Wochentage in nachfolgender Höhe:

    • Bis zum 30. Tag vor Lehrgangsbeginn 20 % der Lehrgangsgebühren
    • 29 bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn 30 % der Lehrgangsgebühren
    • 14 bis 8 Tage vor Lehrgangsbeginn 50 % der Lehrgangsgebühren
    • 7 bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn 60 % der Lehrgangsgebühren
    • Am Tag des Lehrgangsbeginns 80 % der Lehrgangsgebühren
    • Nach Lehrgangsbeginn 100 % der Lehrgangsgebühren

Im Falle einer ordentlichen Kündigung länger als 30 Tage vor dem Lehrgangsbeginn, ist die Rescue-Kompass GmbH berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 300,00 Euro als Aufwandsentschädigung von der Lehrgangsgebühr zu berechnen. Möchte ein Teilnehmer eine Umbuchung in einen anderen Lehrgang vornehmen, berechnet die Rescue-Kompass GmbH hierfür eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 150 Euro. Generell gilt für alle Teilnehmer, die zu einem Lehrgang nicht erscheinen und die Ihren Vertrag auch nicht schriftlich gekündigt haben, die Zahlungsverpflichtung der gesamten Lehrgangsgebühr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.

Die Rescue-Kompass GmbH hat das Recht, bei ungenügender Teilnehmeranzahl oder aus anderem wichtigen Grund, Aus-, Fort- oder Weiterbildungsangebote abzusagen bzw. Termine zu ändern. Sollten Lehrgänge ausfallen, wird die Rescue-Kompass GmbH die volle Lehrgangsgebühr an den Teilnehmer oder bei von Dritten geleisteten Zahlungen auch an Dritte erstatten. Der Teilnehmer hat keine Schadenersatzansprüche bezüglich eines ausgefallenen Lehrgangs.

Selbstzahler müssen die gesamte Lehrgangsgebühr bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn (Zahlungseingang bei der Rescue-Kompass GmbH) bezahlt haben.

Bei nicht fristgerechter Zahlung hat die Firma Rescue-Kompass GmbH das Recht, die Anmeldung zu stornieren, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen und den Teilnehmerplatz neu zu vergeben.

  • 5 Sonderkündigungsrecht

Sollte der Teilnehmer nach der erfolgten Anmeldung zur Ausbildung an der Rettungsdienstschule der Rescue-Kompass GmbH nachweislich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben, wird Ihm ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Das Sonderkündigungsrecht ist vom Kursteilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit schriftlich gegenüber der Rettungsdienstschule der Rescue-Kompass GmbH geltend zu machen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für Teilnehmer, die an Maßnahmen nach dem SGB teilnehmen und bei denen die Einstellung der Leistungen nach SGB III vorliegt. Maßgeblich hierfür ist der Bescheid der zuständigen Behörde.

  • 6 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

Sämtliche Lehrgangsgebühren sind für den Teilnehmer bzw. für die anmeldende Stelle oder den Kostenträger mit dem Zugang der Rechnung sofort fällig, es sei denn, es wurde eine  andere Fälligkeit vereinbart. Sollte der Teilnehmer bei der Anmeldung einen anderen Rechnungsempfänger angegeben haben, entbindet dies den Teilnehmer nicht von der Zahlungspflicht. Sollte die Kostenübernahme der Lehrgangsgebühr durch den bei der Anmeldung angegebenen Rechnungsempfänger nicht erfolgen, haftet der Teilnehmer für sämtliche Lehrgangsgebühren. Bei nicht fristgemäßer Zahlung oder bei Nichtzahlung der Lehrgangsgebühren behält sich die Rescue-Kompass GmbH vor, nach erfolgter Mahnung, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Werden die kompletten Lehrgangsgebühren durch Dritte übernommen, sind diese im Anmeldeformular als Vertragspartner zu benennen und die kostenübernehmende Stelle hat die Kostenübernahme auf dem Anmeldeformular zu bestätigen.

  • 7 Lehrgangsdurchführung

Sämtliche angebotenen Lehrgänge der Rescue-Kompass GmbH werden von erfahrenen und fachlich qualifizierten Dozenten durchgeführt. Ein Wechsel des vorgesehenen Unterrichtsablaufs, der Dozenten oder Ausweichtermine für ausgefallene Ausbildungsstunden (z.B. bei kurzfristigem Ausfall eines Dozenten) lassen sich manchmal nicht vermeiden. In diesen Fällen ist der Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. Weitergehende Kosten für z.B. die erforderliche Schutzkleidung für die praktische Ausbildung oder für notwendige Lehrgangs-Fachliteratur trägt der Teilnehmer.

  • 8 Pflichten des Teilnehmers

Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich,

    1. am theoretischen und praktischen Unterricht und auch an der praktischen Ausbildung teilnehmen;
    2. zu einem fairen und rücksichtsvollem Verhalten gegenüber den Dozenten und zu anderen Teilnehmern;
    1. zur sorgfältigen Ausführung sämtlicher ihr/ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben;
    2. Anweisungen die ihm durch Dozenten der Rescue-Kompass GmbH zum eigenen Verhalten oder zu organisatorischen Vorgaben im Rahmen der Ausbildung erteilt werden, unverzüglich und bestmöglich zu befolgen;
    1. bei der Praktikumsstelle seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen und den Anweisungen der Beauftragten Verantwortlichen der Praktikumsstelle Folge zu leisten;
    2. bei der Praktikumsstelle die dort geltenden Bestimmungen über Schweigepflicht, Datenschutz oder sonstige Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten und über dortige Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren;
    3. zum pfleglichen Umgang mit sämtlichem im Rahmen der praktischen Ausbildung überlassenen Material;
    4. im Rahmen der praktischen Ausbildung eingesetztes Material nur zu Ausbildungszwecken zu verwenden;
    5. keinerlei Gegenstände von der Rescue-Kompass GmbH, anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten unbefugt an sich zu nehmen;
    6. in den Räumlichkeiten der Rescue-Kompass GmbH oder auf dem Areal davor weder Alkohol noch Betäubungsmittel mitzuführen und/oder zu konsumieren;
    7. ohne Zustimmung der Rescue-Kompass GmbH keinerlei Seminar/Schulungsunterlagen, weder in gedruckter noch in digitaler Form an Dritte weiterzugeben.

Die Rescue-Kompass GmbH ist bei wiederholten Missachtungen oder bei groben Verstößen gegen die unter Punkt 6 aufgeführten Pflichten des Lehrgangsteilnehmers zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Ausbildungsvertrages berechtigt.

  • 9 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Rescue-Kompass GmbH für Schäden des Teilnehmers ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben und Gesundheit ausgeschlossen. Es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Rescue-Kompass GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen oder auf einem Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Als wesentliche Vertragspflichten bzw. Kardinalpflichten werden Pflichten angesehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.

  • 10 Praktikumsplätze/notwendige Versicherungen

Sind ein oder mehrere Praktikumsplätze notwendige Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang bei der Rescue-Kompass GmbH, so ist  der Teilnehmer selbst für die Beschaffung des Praktikumsplatzes bzw. der Praktikumsplätze verantwortlich. Ebenso hat  der Teilnehmer selbst für den Abschluss einer Kranken-, Haftpflicht- und/oder  Unfallversicherung zu sorgen.

  • 11 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Für die Praktika ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vorgeschrieben und in der Regel ist auch eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A und B erforderlich. Die entsprechenden Nachweise hierfür sind vom Lehrgangsteilnehmer auf Verlangen bei den Praktikumsstellen vorzulegen. Jedwede Haftung der Rescue-Kompass GmbH für etwaige gesundheitliche Schäden des Lehrgangsteilnehmers durch die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge oder durchgeführte Schutzimpfungen ist ausgeschlossen.

  • 12 Änderungsvorbehalt

Bei sämtlichen Änderungen des Vertrages und Nebenabreden sowie beim Rücktritt vom Vertrag oder bei Vertragskündigungen, benötigen zu Ihrer Rechtswirksamkeit die Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses geregelt im § 126 BGB.

  • 13 Datenschutz/Datenschutzerklärung

Der Teilnehmer und die Kostenträger erklären sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, Prüfungsergebnisse, Daten hinsichtlich der Anwesenheit, Leistung und Verhalten  des Teilnehmers während der Ausbildung sowie notwendige Daten , an denen der Kostenträger ein berechtigtes Interesse hat, zu verwaltungs- und abrechnungstechnischen Zwecken durch die Rescue-Kompass GmbH erfasst und gespeichert werden. Sämtliche Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nach der Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Der Teilnehmer und der Kostenträger erkennen die aktuelle Datenschutzerklärung der Rescue-Kompass GmbH als Vertragsbestandteil an und erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten hinsichtlich der Lehrgangsteilnahme von der Rescue-Kompass GmbH an den Kostenträger übermittelt werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb des Vertragszweckes erfolgt nicht. Der Teilnehmer erklärt unabhängig von der Teilnahme, dass er an der Benachrichtigung über weitere Fort- und Weiterbildungen der Rescue-Kompass GmbH per E-Mail interessiert ist.

  • 14 Film-, Foto und Tonaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass bei den Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Rescue-Kompass GmbH Foto-, Film- und ggf. Tonaufzeichnungen zu Ausbildungs- und Werbezwecken erstellt werden können. Diese können ohne besondere Zustimmung des Teilnehmers von der Rescue-Kompass GmbH verwandt werden. Falls ein Teilnehmer dies ausdrücklich nicht wünscht, muss er das der Rescue-Kompass GmbH mit separater Nicht-Einverständniserklärung schriftlich mitteilen.

  • 15 Gerichtsstand/Erfüllungsort/Rechtswahl

Vertragsgrundlage für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Rescue-Kompass GmbH und dem Teilnehmer ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts. Vereinbarter Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr und Erfüllungsort sowie für Rechtsstreitigkeiten aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis ist Castrop-Rauxel.

  • 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klauseln durch Regelungen zu ersetzen, die den bisherigen Regelungen nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

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