30 stündige Fortbildung
Fortbildungen für Rettungshelfer/innen und -Rettungssanitäter/innen gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW
Rettungshelfer und Rettungssanitäter müssen jährlich eine 30 Stunden Fortbildung nachweisen, um weiterhin tätig werden zu dürfen.
Neben den Fortbildungen in unserer Schule bieten wir aber auch besonders für den privaten Krankentransport Inhouse-Schulungen an.
Die Themen unserer Fortbildungen wechseln jedes Jahr, da wir stets auf dem aktuellen Stand sind. Ein Plus für Sie: Mit unseren abwechslungsreichen und aktuellen Themen sind Sie immer auf dem neusten Stand.
Lehrgangskosten: 250 Euro
Für eine Inhouse-Fortbildung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren.