Nach dem absolvierten Fachlehrgang und dem Klinik- und Rettungswachenpraktikum wird die Ausbildung mit dem Abschlusslehrgang abgeschlossen.
Der Abschlusslehrgang dient dem Auszubildenden, an 5 Tagen, noch einmal die Möglichkeit im Rahmen von Fallbeispielen verschiedene Übungsszenarien durchzuspielen, um sich so optimal auf die praktische Prüfung vorzubereiten.
Im Anschluss an den 40 Stunden Abschlusslehrgang findet die staatliche Prüfung zum/zur Rettungssanitäter/in statt.
Die Prüfung zum/zur Rettungssanitäter*in besteht gemäß §6 RettAPrVO NRW aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist unter Aufsicht und innerhalb von 120 Minuten zu fertigen. Die Fragen der schriftlichen Prüfung werden durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses auf Vorschlag der Ausbildungsstätte bestimmt.
Der fachpraktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Demonstration von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der/die Prüfungsteilnehmer*in übernimmt in der Funktion als Teamführer*in bei zwei vorgegebenen Fallbeispielen die anfallenden Aufgaben. Eines der Fallbeispiele muss aus dem Bereich der notfallmedizinischen Versorgung und eines aus dem Bereich Herzkreislaufstillstand mit Reanimation stammen. Beide Fallbeispiele werden durch ein Fachgespräch ergänzt. In diesen Fachgesprächen hat sie bzw. er das Handeln zu erläutern und zu begründen sowie die Prüfungssituation zu reflektieren. Das Ergebnis der Fachgespräche fließt mit in die Benotung des fachpraktischen Teils der Prüfung ein. Die Auswahl der Fallbeispiele erfolgt durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses auf Vorschlag der Ausbildungsstätte.
Die beiden Fallbeispiele je Prüfungsteilnehmer*in sind nach folgenden Kriterien zu bewerten:
- Einschätzung der Gesamtsituation
- Umgang mit medizinisch-technischen Geräten
- Durchführung von Sofortmaßnahmen
- Dokumentation
- soweit erforderlich die Herstellung der Transportbereitschaft und Übergabe des/der Patient*in in die weitere notfallmedizinische Versorgung
- Assistenz bei notfallmedizinischen (invasiven) Maßnahmen
- Fachgespräch
Die Prüfung ist bestanden wenn jeder vorgeschriebene Prüfungsteil mindestens mit der Note „ausreichend“ benotet wurde. Wer die Prüfung bestanden hat.