Arzneimittelbeauftragter im Rettungsdienst
Arzneimittel sind ein zentraler Bestandteil der präklinischen Versorgung – gleichzeitig unterliegen sie strengen gesetzlichen Vorgaben und hohen Qualitätsanforderungen. Um Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und einen einwandfreien Umgang mit Medikamenten im Rettungsdienst dauerhaft zu gewährleisten, übernimmt der Arzneimittelbeauftragte eine wichtige Schlüsselrolle.
Der Arzneimittelbeauftragte koordiniert und überwacht unter anderem die ordnungsgemäße Lagerung, die Bestandsführung, die Kontrolle von Verfallsdaten, die Dokumentation sowie die fachgerechte Entsorgung von Arzneimitteln. Darüber hinaus unterstützt er die Umsetzung interner Standards und sorgt dafür, dass alle Prozesse rund um Betäubungsmittel und Notfallmedikamente transparent, regelkonform und sicher ablaufen.
Ziel ist es, die Patientensicherheit zu stärken, Fehlerquellen zu reduzieren und Einsatzbereitschaft jederzeit sicherzustellen – damit im entscheidenden Moment das richtige Medikament in der richtigen Qualität verfügbar ist.
Themen unserer Weiterbildung sind z.B.
- Beschaffung, Lagerung & Verwaltung von Arzneimitteln
- Chargenverwaltung
- Meldewesen
- Betäubungsmittel (BtM)
- Rechtliche Aspekte
Zielgruppen
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Rettungsdienst & Krankentransport: Rettungswachen, Leitstellen-nahe Bereiche, SEG/HiOrgs
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Pflege- und Betreuungseinrichtungen: Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Intensiv-/Beatmungspflege
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Medizinprodukte-Verantwortliche im Betrieb: Medizinproduktebeauftragte, Geräte-/Bestandsverantwortliche, Hygiene/Qualitätsmanagement, Risikomanagement
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Führung & Organisation: Pflegedienstleitung, Stationsleitungen, Praxismanagement, Leitungen Rettungsdienst
- Zielgruppe sind Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind, – weitere interessierte Personen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen.
Lehrgangskosten: 250 Euro
Ab sofort erfolgt die Teilnahme an unseren Kursen grundsätzlich nach Vorkasse. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn zu entrichten – ohne fristgerechten Zahlungseingang ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail und gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung. Firmen sind von dieser Regelung ausgenommen.






