30 Std. Fortbildung gem. § 5.4 RettG NRW
Fortbildungen für Rettungshelfer/innen und -Rettungssanitäter/innen gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW
Rettungshelfer und Rettungssanitäter müssen jährlich eine 30 Stunden Fortbildung nachweisen, um weiterhin tätig werden zu dürfen.
Die Themen unserer Fortbildungen wechseln jedes Jahr, da wir stets auf dem aktuellen Stand sind. Ein Plus für Sie: Mit unseren abwechslungsreichen und aktuellen Themen sind Sie immer auf dem neusten Stand.
Lehrgangskosten: 325 Euro
Ab sofort erfolgt die Teilnahme an unseren Kursen grundsätzlich nach Vorkasse. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn zu entrichten – ohne fristgerechten Zahlungseingang ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail und gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung. Firmen sind von dieser Regelung ausgenommen.








